Ganzheitlichkeit von Campus-Management-Systemen
als Akkreditierungsvorteil
Bieletzke, S., Beise, A.
Bielefeld/Bonn, Juli 2009
Inhaltsverzeichnis........................................................................ 1
1 Einleitung................................................................................... 2
2 Campus-Management-System
(E-Campus)............................. 3
2.1 Abgrenzung......................................................................... 3
2.2 Erwartungen der Nutzer...................................................... 4
2.3 Dimensionen der Ganzheitlichkeit........................................ 6
3 Deutsches Akkreditierungssystem........................................... 8
3.1 Akteure und
Verfahrensgrundlagen................................... 8
3.2 Programm- und
Systemakkreditierung................................. 9
4 Akkreditierung und
Campus Management.............................. 10
4.1 Relevante
Prüfkriterien bei Programmakkreditierung......... 10
4.1.1 Erst-Akkreditierung
von Studiengängen...................... 10
4.1.2 Re-Akkreditierung
von Studiengängen........................ 11
4.2 Relevante
Prüfkriterien bei Systemakkreditierung............ 12
5 Fazit........................................................................................ 13
Literaturverzeichnis................................................................... 16
Im Zuge neuerer Hochschulreformen vollzieht sich im Bereich der öffentlichen Hochschulen ein Paradigmenwechsel der Governance-Mechanismen. Während öffentliche Universitäten und Fachhochschulen bisher – im Gegensatz zu Hochschulen in privater Trägerschaft – in weitem Maße durch den Staat reguliert und gesteuert wurden, werden seit Mitte der 1990er Jahre unter dem Label des „new public management“ verstärkt Marktmechanismen in das Wissenschafts- und Hochschulsystem eingeführt. Eine erhöhte Autonomie und der wachsende Wettbewerb zwischen den Hochschulen kennzeichnen diesen Wandel.[1] Die skizzierte Entwicklung geht einher mit der wachsenden Bedeutung unternehmerischen Denkens. Auch von öffentlichen Hochschulen wird nun erwartet, dass sie als „unternehmerisch funktionsfähige Einrichtungen auf einem (…) Markt agieren“[2].
Somit stehen öffentliche und private Hochschulen gleichermaßen vor der Herausforderung, Wettbewerbsvorteile im Hochschulmarkt zu erkennen und auszubauen. Als ein Wettbewerbsvorteil ist dabei die verwendete Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) anzusehen. Innerhalb der IKT-Landschaft einer Hochschule sind diejenigen Systeme, die auch die studentischen Kunden dialogorientiert integrieren, von besonderer Bedeutung. Denn erst durch die Integration der Kunden können kostensenkende Effekte, z. B. durch Self-Service, aber auch eine Steigerung der wahrgenommenen Qualität, z. B. durch jederzeitige Verfügbarkeit von Inhalten, erreicht werden.
Die Bedeutung derartiger integrierter Campus-Management-Systeme haben auch die Akteure im Bereich Akkreditierung erkannt. Auch wenn bisher kein Kriterium die Existenz eines Campus-Management-Systems fordert, so werden bei der Begutachtung von Hochschulen bzw. Studiengängen immer auch Faktoren geprüft, deren Erfüllung erst durch Campus-Management-Systeme in effizienter Art möglich ist. So kann eine Evaluation der Lehre sicher durch paper-pencil-Befragungen erfolgen, häufig sind diese aber aufgrund sehr geringer Rücklaufquoten wenig aussagekräftig und ihre Auswertung zudem oftmals zeitintensiv und ineffizient. Eine Evaluation im Campus-Management-System hingegen kann, wie zu zeigen sein wird, zu einer hohen Teilnahmequote und einer schnellen, zielorientierten Auswertung führen. Welche Funktionen von Campus-Management-Systemen akkreditierungsrelevant sind, wird im Folgenden erarbeit. Drei Thesen sollen dabei untersucht werden und argumentationsleitend sein[3]:
1.
Die
Existenz eines Campus-Management-Systems wird vom Akkreditierungsrat als wesentliche
Qualitätsanforderung definiert und damit zu einem expliziten „K.O.“-Kriterium
bei Akkreditierungen.
2.
Mehr
und mehr Daten werden web-basiert verarbeitet.
3.
Erst
die Ganzheitlichkeit der Datenhaltung erschließt ein verbessertes Qualitätsmanagement.
Unterstellt wird, dass erst, wenn die Daten zentral gehalten werden, es möglich ist, mit allen am Wertschöpfungsprozess beteiligten Lehrenden, Studierenden und Verwaltungsmitarbeitern in dezentraler Art an diesen Daten zu arbeiten. Heutzutage verfügbare Internet-Technologien ermöglichen dabei sowohl den sicheren Betrieb von Anwendungen als auch die sichere Datenhaltung im Web. Erst die Zentralisation der Daten im Web führt zu durchweg konsistenten Informationen und auch zu der Möglichkeit, in übergreifenden Abfragen von Datenbeständen dem Management eine Art Business-Intelligence-System zu realisieren. Die anzustrebende Ganzheitlichkeit bedeutet dabei, dass Qualitätsbeauftragte online und analytisch-regelbasiert die Qualitätsprobleme signalisiert bekommen. Eine solche Qualitätstransparenz wiederum mag für die Systemakkreditierung ein ausschlaggebender Faktor sein und möglicherweise zukünftig explizit in Kriterienkataloge aufgenommen werden.
Campus-Management-Systeme zeichnen sich durch eine ganzheitliche Abbildung spezifischer Hochschulprozesse aus. Da Ganzheitlichkeit die Integration des Kunden erfordert und diese effizient derzeit nur durch web-basierte Systeme möglich ist, wird „web-basiert“ ein erstes Definitionsmerkmal sein müssen. Lern-Management-Systeme (LMS) sind zwar web-basiert, ihnen fehlt es aber an spezifischer Funktionalität, denn sie unterstützen vorrangig nur den Prozess des Lernens. Beim darauf aufbauenden 5C-LMS gibt es schon Zusatzfunktionen, denn die 5C stehen für Content, Communication, Collaboration, Coordination und Community. Aber erst wenn der Funktionenumfang die typischen Prozesse einer Hochschule abbildet, kann von einem E-Campus im Sinne eines Campus-Management-Systems gesprochen werden. Folgende Definition soll deshalb verwendet werden:
Ein Campus-Management-System (E-Campus) zielt auf eine ganzheitliche, web-basierte Abbildung der bedeutsamen Systemelemente einer Hochschule und ihrer spezifisch funktionalen Beziehungen und ermöglicht eine partizipative Integration der Systemelemente.
Systemelemente sind z. B. Studierende, Alumni oder Lehrende, Verwaltung oder Management, aber auch Ressourcen. Beziehungen bestehen vielfältig z. B. durch Veranstaltungen in Räumen, die gem. Studienplan in einem Notenvergabe-Prozess enden. Spezifisch für Hochschulen wäre z. B. die Berechnung und Vergabe von ECTS-Grades. Ähnlich spezifisch sind Workload-Erhebungen mit gekoppelten Evaluationen, die erst durch die partizipative Integration des Studierenden ermöglicht werden.
Im Folgenden werden die Erwartungen und Wünsche unterschiedlicher Nutzergruppen an ein integriertes Campus-Management-System beschrieben. Berücksichtigt werden dabei Lehrende, Verwaltungsmitarbeiter sowie das Management (Dekane/Prodekane/Rektor/Kanzler) und die Studierenden.[4]
Studierende, die heute ein Studium beginnen, gehören zur „Generation Connected“, also einer Generation, die niemals nicht-konnektiert war, eine Welt ohne Web nicht kennt, im Privatleben die Vorteile des Web nutzt und es im Sinne des Web 2.0 als Mitmachmedium und Partizipationsplattform auffasst. Die „Generation C“ versteht und formuliert sich selbstbewusst und insbesondere bei Studiengebühren auch als Kunde mit Anspruch.
Einerseits soll ein Campus-Management-System deshalb die Struktur und Sicherheit im Studium verbessern. Hierzu gehören z. B. personalisierte Studienpläne oder jederzeitige Zugriffsmöglichkeiten auf Materialien über das Web. Services, wie Ankündigungen über Vorlesungsverlegung via SMS, werden nach kurzer Zeit als selbstverständlich wahrgenommen. Andererseits sind auch Community-Elemente wie Freundeslisten, Privat-Felder auf Datenblättern oder die Existenz studentischer Diskussionsforen bedeutsam. Dabei sind das optische Design sowie die „Freude an der Bedienung“ (joy of use) ebenfalls zu beachten.
Lehrende hingegen können überwiegend als Web 1.0-Nutzer angesehen werden und erwarten von einem E-Campus insbesondere eine Arbeitserleichertung im Bereich der Content-Austeilung sowie Content-Einsammlung. Auch die sicheren Kommunikationsmöglichkeiten über E-Mail sowie Terminplanungs-Sicherheit und Termin-Flexibilität werden als wichtig angeführt. Die Bedeutung der Existenz von E-Learning-Werkzeugen nimmt zu, da z. B. mit selbstentwickelten MultipleChoice-Tests oder Wikis ein wiederverwendbarer Content durch den Dozenten geschaffen werden kann, der der Vor- und Nachbereitung der Vorlesung durch die Studierenden und damit der Erreichung des geforderten Student Workloads dient.
Aus Sicht der Verwaltungsmitarbeiter ist eine gute Performance des Systems im Hinblick auf schnelles Antwortverhalten bedeutsam. Wenn Dokumente wie Terminkalender oder Ressourcenbelegungen arbeitserleichternd personell-dezentral gepflegt werden können, dann wird dies gern angenommen, sofern Konsistenz und Rechtssicherheit gewährleistet sind. Im Hinblick auf Studierende ist für die Verwaltung die verbindliche und zielgerichtete Kommunikation und konsequente Durchsetzbarkeit von Entscheidungen bedeutsam.[5]
Das Management zielt einerseits auf den effizienten Arbeitsablauf der o. a. Systemelemente, andererseits hat es eigene Interessen am System. Im Sinne eines Management-Informations-Systems möchte es die Möglichkeit haben, schnell und einfach auf zielgerichtete Abfragen zuzugreifen, die zu verständlichen Berichten führen. Die Möglichkeit, interaktiv aus überblicksartigen Berichten in durchblicksartige Details zu verzweigen, wird hierbei besonders begrüßt.[6] Bedeutsam ist auch die entscheidungsunterstützende regelbasiert-automatische Signalisierung kritischer Zustände. Die Anforderungen ähneln somit denen, die die Industrie an ein Business-Intelligence-System hat. Aus Sicht einer Hochschule könnte man deshalb von einem Campus-Intelligence-System (CIS) sprechen.
Ganzheitlichkeit ist eine idealtypische Zielrichtung und umfasst mindestens drei integrative Aspekte: die zeitliche, die organisatorische sowie die funktionale Dimension. Erst, wenn alle drei Dimensionen einen Schwellenwert der Integrativität überschritten haben, soll der Begriff der Ganzheitlichkeit verwendet werden.
Zeitlich ganzheitlich meint die Berücksichtigung der life-cycles z. B. der Lehrenden und Studierenden. So ist Lehrenden in Abhängigkeit von deren Erfahrung und Wissen ein jeweils geeigneter Status zuzuweisen, der die Rechte und damit Möglichkeiten im E-Campus definiert. Bei Studierenden kann eine Beachtung des life-cycles noch intensiver ausgeprägt sein, da der Studierende vorab Interessent bzw. Bewerber war und nach Abschluss des Studiums in die Alumni-Gemeinschaft überführt wird. Die Integration der Alumni in das Campus-Management-System führt dazu, dass die Verwaltung auf einfache Art und Weise die Studierenden gleichzeitig mit den Alumni informativ versorgen kann und dass andererseits die Alumni dezentral die Studierenden z. B. über Jobangebote informieren können. Erst durch diese inhaltlich-interessante Ausgestaltung eines integrierten Alumni-Portals wird es zur Nutzung durch die Alumni und z. B. der Bereitschaft zur dezentralen Adress-Pflege kommen. Basierend darauf, kann die Hochschule die Alumni gezielt zu neuen Interessenten aufbauen oder aber eine Laufbahnverfolgung nachweisen.[7]
Organisatorisch ganzheitlich bedeutet, dass alle Systemelemente, also Studierende, Alumni, Lehrende, Verwaltung oder Management, weitestgehend auf demselben System arbeiten. Differenziert betrachtet arbeiten alle auf derselben Datenschicht und erst die Anwendungsschicht des Campus-Management-Systems weist den unterschiedlichen Nutzergruppen die unterschiedlichen Sichten zu. Die am Bildschirm sichtbare Präsentationsschicht des Campus-Management-Systems kann und muss also sehr differenziert sein und liefert den Gruppen stark unterschiedliche Funktionen und Oberflächen. Lehrende, Studierende und Verwaltung sollten demnach z. B. auf dieselbe Noten-Datenbank zugreifen, aber natürlich sind jeder Nutzergruppe nur individuelle Sichten und Rechte auf die Noten zu erlauben: Während der Notenbeauftrage der Verwaltung die Noten eintragen, dokumentiert ändern und Prüfungen planen kann, ist den Lehrenden nur ggf. die dezentrale einmalige Eingabe zu ermöglichen und den Studierenden hingegen der Ausdruck einer eigenen Notenbescheinigung. Eine Durchschneidung der organisationalen Ganzheitlichkeit führt regelmäßig zu Insellösungen, der daraus resultierenden Erfordernis von Schnittstellen oder aber zu ineffizienten Mehrfachdokumenten und Inkonsistenzen.
Funktional ganzheitlich soll bedeuten, dass die Anzahl der Schnittstellen auch dadurch minimiert wird, dass möglichst viele Prozesse und Teilfunktionen einer Hochschule originär vom Campus-Management-System erfüllt werden. So sind idealtypisch z. B. die Evaluationssysteme, die E-Learning-Funktionen oder die Bibliothek nicht nur über Schnittstellen an das Campus-Management-System angeschlossen, sondern integriert und vom System komplett abgebildet. Diese Konvergenz der Funktionen führt dann zur Möglichkeit übergreifender Regeln und Abfragen sowie potentiell vereinfachter Prozesse.
Am Beispiel[8] eines integrierten Evaluationssystems wird dies schnell deutlich: Da das Campus-Management-System die Lehrveranstaltungen, Lehrenden und Studierenden bereits kennt, kann die Evaluation automatisiert am Ende eines Unterrichtszeitraumes freigeschaltet werden. Studierende müssen keine Evaluationsplattform besuchen, sondern können direkt auf der Startseite des E-Campus authentifiziert und einmalig einen Bewertungsbogen pro Dozent/Thema ausfüllen, der anonymisiert und aggregiert in die Datenschicht aufgenommen wird. Aufgrund der organisationalen Ganzheitlichkeit kann nach Beendigung des allgemeinen Evaluationszeitraumes jeder Lehrende direkt seine Ergebnisse abrufen. Auch Evaluationsbeauftragte können sofort Zufriedenheits-Berichte abrufen, in Details verzweigen oder Zufriedenheitsvergleichs-Würfel online drehen und erforschen. Auch Zusammenhänge zwischen z. B. Zufriedenheit und dem zeitlichen life-cycle des Lehrenden, der Studiengruppen-Anwesenheit, erfragtem -Workload oder berechnetem -Notenschnitt sind aufgrund der funktionalen Ganzheitlichkeit schnell ermittelbar. Das Evaluationssystem zeigt beispielhaft also bereits die Vorteile eines ganzheitlichen E-Campus, deren Bedeutung für ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) und somit für die Akkreditierung. Die Frage nach der Bedeutsamkeit und Vorteilhaftigkeit von Campus-Management-Systemen in unterschiedlichen Verfahren der Akkreditierung soll im Folgenden vertieft werden.
Im Zuge des europäischen Bolognaprozesses und
der damit verbundenen Umstellung der Hochschulsysteme der beteiligten Länder
auf ein zweistufiges Studiensystem haben sich seit Ende der 1990er Jahre
Akkreditierungen als Verfahren der externen Qualitätssicherung im europäischen Hochschulraum
durchgesetzt .[9],[10]
Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit
des in Deutschland dezentral organisierten Akkreditierungswesens[11]
trägt der Akkreditierungsrat als zentrales Organ der Stiftung zur Akkreditierung
von Studiengängen in Deutschland. Die Mitglieder des Akkreditierungsrates werden
durch die Kultusministerkonferenz und die Hochschulrektorenkonferenz bestellt.
Abb 1: Das deutsche Akkreditierungssystem
Der Akkreditierungsrat legt Verfahrensregeln
und Kriterien für die Akkreditierung von Agenturen, Studiengängen und hochschulischen
Qualitätssicherungssystemen fest. Er zertifiziert Akkreditierungsagenturen
für die Durchführung von Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen und
Qualitätssicherungssystemen von Hochschulen.
Die Akkreditierungsagenturen wenden in den von
ihnen durchgeführten Verfahren die vom Akkreditierungsrat erlassenen Beschlüsse
und Kriterien sowie die ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung
von Bachelor- und Masterstudiengängen der Kultusministerkonferenz (KMK)[12]
an.
Das Akkreditierungssystem ist stakeholderorientiert konzipiert.[13] Akkreditierungsverfahren werden dementsprechend nach dem Prinzip des Peer-review durchgeführt.[14] Prinzipiell werden Akkreditierungen nur für einen befristeten Zeitraum ausgesprochen. Nach Ablauf der Akkreditierung müssen sich Studienprogramme und Qualitätsmanagementsysteme von Hochschulen einem erneuten Verfahren, der so genannten Re-Akkreditierung unterziehen.
Wie bereits teilweise skizziert,
sind grundsätzlich drei Formen der Akkreditierung im Hochschulbereich zu
unterscheiden: Institutionelle Akkreditierung[15], Programmakkreditierung[16] und Systemakkreditierung sowie
entsprechende Re-Akkreditierungen.
Im Zuge der Ausgestaltung des Akkreditierungssystems
wurde in Deutschland zunächst das Verfahren der Programmakkreditierung eingeführt.
Gegenstand der Programmakkreditierung sind Studiengänge. Im Rahmen einer Programmakkreditierung
begutachtet eine unabhängige Gutachtergruppe einen Studiengang hinsichtlich
der vom Akkreditierungsrat festgelegten Kriterien.[17]
Im Mittelpunkt der Begutachtung stehen dabei die fachliche Konzeption des zu
prüfenden Studiengangs und die Gewährleistung der Durchführung des
Studiengangs.
Infolge der Kritik am Verfahren der Programmakkreditierung,
die u. a. auf Aspekte wie den finanziellen, personellen und zeitlichen
Aufwand, die Kosten-Nutzen-Relation der Verfahren, die umstrittene Qualität der
Bewertungen und Entscheidungen der Gutachter zielt[18],
entwickelte der Akkreditierungsrat das Verfahren der Systemakkreditierung, das
die Begutachtung von hochschulinternen Systemen der Qualitätssicherung zum
Gegenstand hat. Es überprüft die „für Lehre und Studium relevanten Strukturen
und Prozesse (…) darauf (…), ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und
die hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten“[19].
Eine positive Systemakkreditierung führt dazu, dass alle von der Hochschule
angeboten Studiengänge, die das Qualitätssicherungssystem durchlaufen haben,
akkreditiert sind. Da die Systemakkreditierung ein neues Verfahren der Akkreditierung
darstellt, liegen zum aktuellen Zeitpunkt in 2009 noch keine belastbaren
Erfahrungen vor.
Im Folgenden soll untersucht werden, ob und
wenn ja in welcher Weise ganzheitliche Campus-Management-Systeme einen Akkreditierungsvorteil
darstellen können. Dem Vergleich zugrunde gelegt werden dabei die Kriterien
des Akkreditierungsrates.
Verfahren der Programmakkreditierung sehen
insbesondere die Überprüfung des Konzepts eines konkreten Studienprogramms vor.
Dabei wird von den Gutachtern auch geprüft, ob die Durchführung des
Studiengangs gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang formuliert der Akkreditierungsrat
folgendes Kriterium: „Die Durchführung des Studiengangs ist sowohl hinsichtlich
der qualitativen als auch quantitativen personellen, sächlichen und räumlichen
Ausstattung gesichert (…)“[20].
Campus-Management-Systeme werden in Verfahren
der Erst-Akkreditierung somit zunächst nur im Hinblick auf die der Hochschule
zur Verfügung stehende Ausstattung als relevant erachtet und bisher regelmäßig
von den Gutachterkommissionen nur ergänzend beachtet. Gleichwohl kann der
aktive Nachweis einer campus-gestützten effizienten Kommunikation, des zielorientierten
Content-Managements, des Ressourcen-Managements sowie ggf. der Bibliotheksanbindung
als vorteilhaft in das Akkreditierungsverfahren eingebracht werden, da dadurch
auch die Gewährleistung der Durchführbarkeit des Studiengangs untermauert wird.[21]
Zwar wird in Erst-Akkreditierungen auch gefordert,
dass die Hochschule über ein „umfassende[s] Konzept der Qualitätssicherung“[22]
verfügt und „Verfahren des hochschulinternen Qualitätsmanagements“[23]
anwendet bzw. anzuwenden plant. Die Erklärung der Hochschule, Verfahren des Qualitätsmanagements
vorzusehen und einzusetzen, hat daher eher den Status einer Absichtserklärung.
Gleichwohl kann auch hier der Nachweis eines Campus-Management-Systems mit den
entsprechenden für ein Qualitätsmanagement relevanten Modulen zu einer Verbesserung
der Glaubwürdigkeit der Absichtserklärung führen.
In Verfahren der Re-Akkreditierung werden, anders
als in Verfahren der Erst-Akkreditierung, auch Ergebnisse aus Evaluationen,
statistische Kennzahlen und ihre Nutzung durch die Hochschule überprüft. Der
Akkreditierungsrat formuliert hierzu folgendes Kriterium: „Abgesehen von der
erstmaligen Akkreditierung berücksichtigt die Hochschule bei der Weiterentwicklung
des Studienganges auch Evaluationsergebnisse, Untersuchungen zur studentischen
Arbeitsbelastung, zum Studienerfolg und Absolventenverbleib“[24].
Zugespitzt kann formuliert werden, dass in der
Re-Akkreditierung die Absichtserklärungen der Hochschule aus der Erstakkreditierung
auf Erfüllung geprüft werden und es nicht ausreicht, z. B. ein Evaluationssystem
installiert zu haben. Vielmehr ist auch die Effizienz des Systems nachzuweisen,
z. B. durch entsprechende Rücklaufquoten. Insofern sind hier Campus-Management-Systeme
bedeutsam, die z. B. neben der Evaluation auch gezielte Workload-Befragungen
mit belastbaren Ergebnissen erzielen. Auch z. B. die geforderte Laufbahnverfolgung
impliziert ein integriertes Alumni-Modul, das zu aussagekräftigen Ergebnissen
führen kann.[25]
Dennoch erlangt auch in Verfahren der
Re-Akkreditierung die Qualitätssicherung keine systemische Bedeutung im Sinne eines
umfassenden Steuerungssystems, sondern wird lediglich als Maßnahmenbündel
relevant.
Grundlegend anders wird in Zukunft – so unsere
These – der Einsatz von Campus-Management-Systemen
in Verfahren der Systemakkreditierung beurteilt werden, da die Systemakkreditierung
das interne Qualitätssicherungssystem und damit sämtliche für Studium und Lehre
relevanten Prozesse und Strukturen einer Hochschule zum Gegenstand hat. Die Hochschule
muss dabei nachweisen, dass sie im Bereich Studium und Lehre über ein formalisiertes
Steuerungssystem verfügt und dieses kontinuierlich nutzt.
Hierzu legt der Akkreditierungsrat u. a.
folgende Kriterien fest:
§ Die
Hochschule „besitzt und nutzt kontinuierlich Verfahren zur Überprüfung der
Qualifikationsziele ihrer Studiengänge“[26].
§ „Die
Hochschule verfügt und nutzt im Bereich Studium und Lehre kontinuierlich ein
Steuerungssystem“[27].
Das System gewährleistet „die Beteiligung bei der Entwicklung und Reform der
Studiengänge von Lehrenden und Studierenden, von Absolventinnen und Absolventen
und externen Expertinnen und Experten sowie von Vertreterinnen und Vertretern
der Berufspraxis“[28].
§ „Die
Hochschule besitzt in ein Gesamtkonzept eingebettete Verfahren der Qualitätssicherung
in Studium und Lehre, die den Anforderungen der European Standards and Guidelines
for Quality Assurance in Higher Education[29]
genügen. Das interne Qualitätssicherungssystem (…) ist geeignet, (…) die Sicherung
und kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre zu
gewährleisten“[30]. Vorgesehen sind u. a.
die Evaluation der Studiengänge unter Berücksichtigung von Aspekten wie Studien-
und Prüfungsorganisation sowie die Beurteilung der Qualität von Lehrveranstaltungen
durch die Studierenden der Hochschule.
Externe und nicht-integrierte Qualitätsmanagementsysteme werden es, wenn sie als Insellösung konzipiert sind, schwer haben, den Anspruch der zeitlichen Kontinuität bei gleichzeitig ganzheitlicher Einbettung und insbesondere der Integration der Anspruchsgruppen nachzuweisen. Die implizite Bedeutsamkeit von Campus-Management-Systemen wird daher in Verfahren der Systemakkreditierung im Vergleich zu Verfahren der Erst- und Re-Akkeditierung von Studienprogrammen als deutlich am höchsten angesehen. Aus Managementsicht[31] wird der E-Campus zum Business-Intelligence-System, das unterstützende Qualitäts-Transparenz erzeugt und neben der Steuerungsfunktion auch automatisierte Feedback-Regelungsfunktionen beinhalten kann. Es ist deshalb nicht unwahrscheinlich, dass die Existenz und Nutzung integrierter Qualitätsmanagementsysteme in den Akkreditierungskatalogen als Kriterium zukünftig expliziert wird.[32]
Die idealtypisch beschriebene Ganzheitlichkeit eines Campus-Management-Systems ist bisher in Deutschland ebenso wenig wie die Systemakkreditierung umgesetzt. Gleichwohl konnte deutlich gemacht werden, in welche Richtung sich Systeme und Akkreditierungsverfahren entwickeln können und wahrscheinlich werden.
Die empirische These „Mehr und mehr Daten werden web-basiert verarbeitet“ soll als induktiv verifiziert angenommen werden, da zum einen die Anzahl der Anbieter für „Application Service Providing“ bzw. „Software as a Service“ im Business- und inzwischen auch im Privat-Bereich kontinuierlich steigt und zum anderen, weil auch im spezifischen Markt der z. B. Hochschul-Informations-Systeme marktführende Anbieter die vormals nicht-webfähigen Systeme derzeit mit großen Anstrengungen auf Webfähigkeit umstellen.
Die eher informationstechnische These „Erst die Ganzheitlichkeit der Datenhaltung erschließt ein verbessertes Qualitätsmanagement“ wird ebenfalls als verifiziert angenommen. Die Ausführungen in Kapitel 2.3, die die Dimensionen der Ganzheitlichkeit aufgezeigt haben, konnten deutlich machen, dass Ganzheitlichkeit aus Anwendersicht keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung des Qualitätsmanagements erzeugt, unter anderem aufgrund der Möglichkeit übergreifender Abfragen, Berichte und resultierender Signale. Die eher nicht-technische Forderung des „eingebetteten Steuerungssystems“ im Kriterienkatalog für die Systemakkreditierung lässt darauf schließen, dass auch der Akkreditierungsrat von einem positiven Zusammenhang von Ganzheitlichkeit und den Ergebnissen von Qualitätsmanagementverfahren ausgeht.
Die These „Die Existenz eines Campus-Management-Systems wird [...] zu einem expliziten ‚K.O.’-Kriterium bei Akkreditierungen“ kann hingegen so nicht verifiziert werden. Wenngleich für Verfahren der Systemakkreditierung vorausgesetzt wird, dass die Antrag stellende Hochschule ein Steuerungssystem für Studium und Lehre installiert hat und über ein internes Qualitätsmanagementsystem verfügt, existieren bisher keine Vorgaben zur (technischen) Ausgestaltung dieses Systems. Dennoch nehmen wir an, dass die Bedeutsamkeit und Vorteilhaftigkeit von Campus-Management-Systemen, zumindest in Verfahren der Systemakkreditierung, als hoch einzustufen ist. Im Vergleich der Verfahren ist die Vorteilhaftigkeit gemäß nachfolgender Abbildung zu differenzieren.
Abb. 2: Bedeutung von Campus-Management-Systemen
in unterschiedlichen Akkreditierungsverfahren
Für Programmakkreditierungen ist die Existenz eines E-Campus eher von geringer bis mittlerer Bedeutung und keinesfalls ein „K.O.“-Kriterium. Für Re-Akkreditierungen sind die generierbaren Outputs, z. B. Evaluationsberichte, hingegen zwar sehr bedeutsam – geprüft werden in entsprechenden Verfahren der Re-Akkreditierung aber nicht die Systeme und Prozesse, sondern nur die Ergebnisse. Und diese können teilweise auch durch ineffiziente nicht-integrierte Systeme erzeugt worden sein.
Bei Systemakkreditierungen wird hingegen das Steuerungs- und Qualitätsmanagementsystem der Hochschule als solches geprüft. Ein derartiges System kann, es muss aber nicht durch einen ganzheitlichen E-Campus dargestellt werden. Dennoch ist anzunehmen, dass Hochschulen mit ganzheitlichen Systemen deutlich bessere Chancen haben, eine Systemakkreditierung erfolgreich zu durchlaufen, da die hierfür erforderlichen Strukturen und Prozesse effizient und effektiv nur mit zeitlicher, organisationaler und funktionaler Integrativität eines E-Campus gewährleistet werden können.
Abzuwarten bleibt, wann und in welcher Form sich die
Systemakkreditierung durchsetzen wird. Aber unabhängig davon, wie sich dieses
Verfahren in der Zukunft weiter entwickelt, ist die Investitionen in
Ganzheitlichkeit der Informations- und Kommunikationstechnologie eine Investition
in die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule.
§
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§
Akkreditierungsrat (2007a): Allgemeine Regeln zur Durchführung von
Verfahren der Systemakkreditierung, 29.10.2007 i.d.F.v. 31.10.2008. Drs. AR 12/2008. In: URL: http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/Beschluesse_AR/Regeln_Systemakkreditierung_31_10_08.pdf
[Stand: 14.06.2009].
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[Stand: 14.06.2009].
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Zu den Autoren:
Dr. Stefan Bieletzke, geb. 1965, ist Diplom-Kaufmann mit den Schwerpunkten Marketing und Wirtschaftsinformatik. Er hat 1999 in Münster promoviert und war Web-Consultant und Referent u. a. in Kanada, USA und Russland. Nach einer Tätigkeit als Geschäftsführer bei einem Potsdamer New-Economy-Unternehmen hat er 2001 die Trainings-Online Gesellschaft für E-Portale gegründet. Er berät Bildungsinstitutionen in Bezug auf E-Learning sowie IT-gestütztes, bologna-konformes Bildungs-Management und hat institutionelle sowie Programmakkreditierungen beratend begleitet. Seit 2003 ist er Professor für E-Business mit dem Schwerpunkt Community-Management in Bielefeld.
Anna Sophie Beise, geb. 1979, studierte Soziologie mit den Schwerpunkten Organisationstheorie, Personal und Psychologie an der Universität Bielefeld. Seit 2006 verantwortet sie an einer staatlich anerkannten, privaten Hochschule den Prozess der Entwicklung und Akkreditierung neuer Studienprogramme und die Teilnahme der Hochschule an Rankings. Darüber hinaus begleitete sie die institutionelle Akkreditierung der Hochschule durch den Wissenschaftsrat.
[1] vgl. z.B. Schimank 2005.
[2] Maasen/Weingart 2006: S. 20.
[3] Dieser Beitrag stammt aus einem Vortrag
anlässlich des Symposiums „Digitalisierung der Hochschule 2009“ und stellt den
theoretischen Teil des Vortrags dar. Im praktischen Teil wurde zusätzlich der
E-Campus TraiNex beispielhaft demonstriert. Die Folien des Vortrages sind abrufbar
unter der Adresse http://webb24.de/1/x3035
[4] Die Darstellung basiert auf einer nicht-repräsentativen und ungestützten Befragung, die im Mai 2009 in Bielefeld durchgeführt wurde.
[5] So kann z. B. über E-Mail nur
kommuniziert werden, wenn der Eingang der E-Mail in den Einzugsbereich des
E-Mail-Empfängers als gewährleistet angenommen werden kann und auch nachprüfbar
ist, weshalb übliche SMTP-E-Mail-Systeme sich schnell als rechtsproblematisch
erweisen.
[6] Beispielhaft genannt werden können
Monats-Raumauslastungs-Charts, bei denen farblich die überlasteten Räume
angezeigt werden und interaktiv in Problem-Details des Raumes „gezoomt“ werden
kann.
[7] Der life-cycle-Abschnitt „Studium“ des
Studierenden kann noch weiter unterteilt werden. So ist im E-Campus TraiNex ein
automatisiertes Rollenkonzept enthalten, welches vom Neu-Immatrikulierten über
den Normal-Studierenden hin zum Profi-Nutzer geht. Die Aktivität jedes
einzelnen Studierenden wird dabei gemessen und die funktionale Komplexität des
Systems steigt automatisch erst mit der Erfahrung des Studierenden, wobei
einige Funktionen einen anreizenden Effekt auf aktives Verhalten haben. Vgl.
zum Anreiz-Beitrags-Rollenkonzept im TraiNex: Bieletzke 2005.
[8] Dieses Beispiel entstammt dem integrierten
Evaluationssystem des E-Campus TraiNex und wird demonstriert unter:
http://www.webb24.de/flash/eval.html
[9] Vgl. für einen Überblick zur Organisation
von Qualitätssicherung im Zuge des Bolognaprozesses Serrano-Velarde 2008.
[10] Die gesetzliche Grundlage bildet das
nordrhein-westfälische Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung zur
Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland". Vgl. Landtag
Nordrhein-Westfalen 2005.
[11] Vgl. zur unterschiedlichen Ausgestaltung
von Akkreditierungssystemen im europäischen Hochschulraum Westerhejden 2007: S.
110 ff.
[12] Vgl. Kultusministerkonferenz 2003.
[13] Vgl. zur Organisation von Akkreditierung
als Beteiligungsprozess Keller 2007.
[14] Im Sinne eines erweiterten
Peer-review-Begriffes, der nicht nur die Wissenschaftler aus dem Fachgebiet des
zu begutachtenden Gegenstandes als Peers definiert, sondern darüber hinaus z.B.
im Fall der Akkreditierung Studierende und Vertreter der Berufspraxis. Vgl.
hierzu auch Hopbach 2007. Dem Akkreditierungsrat gehören neben Hochschulvertretern,
Vertretern der Berufspraxis und Studierendenvertretern auch Ländervertreter,
internationale Vertretern und Vertreter der Agenturen an. Für die Bestellung
von Gutachterteams für Verfahren der Systemakkreditierung gelten mit Hinblick
auf den Akkreditierungsgegenstand etwas andere Vorgaben: neben
Studierendenvertretern und Vertretern der Berufspraxis werden Mitglieder „mit
Erfahrung auf dem Gebiet der Hochschulsteuerung und der hochschulinternen
Qualitätssicherung“ (vgl. Akkreditierungsrat 2007a) berufen.
[15] Diese ist als Sonderfall anzusehen, der
hier nicht näher behandelt werden soll. Der institutionellen Akkreditierung
durch den Wissenschaftsrat müssen sich Hochschulen in privater Trägerschaft
unterziehen. Vgl. hierzu weiterführend Wissenschaftsrat 2006.
[16] Programmakkreditierungen können als Akkreditierung einzelner Studienprogramme oder als so genannte Bündel- oder Clusterakkreditierungen durchgeführt werden. Bei der Bündel- oder Clusterakkreditierung werden inhaltlich verwandte Studiengänge einer gemeinsamen Begutachtung unterzogen. Das Verfahren wurde mit dem Ziel einer Entlastung des Akkreditierungssystems eingeführt. Da diese jedoch nicht in dem gewünschten Maße eintrat, beauftragte die Kultusministerkonferenz den Akkreditierungsrat damit, Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems zu erarbeiten. Die Entwicklung der Systemakkreditierung war Folge dieses Prozesses.
[17] Vgl. Akkreditierungsrat 2006.
[18] Vgl. zur Kritik an Akkreditierungsverfahren
exemplarisch Winter 2008, Lege 2005.
[19] Vgl. Akkreditierungsrat 2007c: S. 1.
[20] Vgl. Akkreditierungsrat 2006: S. 3.
[21] Integriertes bzw.
schnittstellenorientiertes E-Learning spielt nur bei Fernstudiengängen bzw.
Teilzeit-Studiengängen mit hohem Fernlehre-Anteil eine Rolle. Dort sind
z. B. die virtuellen Räume eines dann in den E-Campus möglichst
integrierten Learning Management Systems als räumliche Ausstattung sehr
bedeutsam. Da hier vereinfacht aber nur Präsenz-Studiengänge unterstellt
werden, bleibt dies unberücksichtigt.
[22] Vgl. Akkreditierungsrat 2006: S. 1.
[23] Vgl. Akkreditierungsrat 2006: S. 4.
[24] Vgl. Akkreditierungsrat 2006: S. 2 f.
[25] Diese Module finden sich so z. B. im E-Campus TraiNex. Vgl. http://www.trainex24.de
[26] Akkreditierungsrat 2007b: S. 3.
[27] Akkreditierungsrat 2007b: S. 3.
[28] Akkreditierungsrat 2007b: S. 3 f.
[29] Vgl. ENQA 2009.
[30] Akkreditierungsrat 2007b: S. 4.
[31] Vgl. Kapitel 2.2.
[32] Derzeit enthalten bspw. die Kriterienkataloge der FIBAA oder der ZEvA keine explizite Forderung. Vgl. FIBAA 2008, ZEvA 2008.
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