Ganzheitlichkeit von Campus-Management-Systemen
als Akkreditierungsvorteil

Bieletzke, S., Beise, A.

Bielefeld/Bonn, Juli 2009

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis........................................................................ 1

1 Einleitung................................................................................... 2

2 Campus-Management-System  (E-Campus)............................. 3

  2.1 Abgrenzung......................................................................... 3

  2.2 Erwartungen der Nutzer...................................................... 4

  2.3 Dimensionen der Ganzheitlichkeit........................................ 6

3 Deutsches Akkreditierungssystem........................................... 8

  3.1 Akteure und Verfahrensgrundlagen................................... 8

  3.2 Programm- und Systemakkreditierung................................. 9

4 Akkreditierung und Campus Management.............................. 10

  4.1 Relevante Prüfkriterien bei Programmakkreditierung......... 10

    4.1.1 Erst-Akkreditierung von Studiengängen...................... 10

    4.1.2 Re-Akkreditierung von Studiengängen........................ 11

  4.2  Relevante Prüfkriterien bei Systemakkreditierung............ 12

5 Fazit........................................................................................ 13

Literaturverzeichnis................................................................... 16


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1     Einleitung

Im Zuge neuerer Hochschulreformen vollzieht sich im Bereich der öffentlichen Hochschulen ein Paradigmenwechsel der Governance-Mechanismen. Während öffentliche Universitäten und Fachhochschulen bisher – im Gegensatz zu Hoch­schulen in privater Trägerschaft – in weitem Maße durch den Staat reguliert und gesteuert wurden, werden seit Mitte der 1990er Jahre unter dem Label des „new public management“ verstärkt Marktmechanismen in das Wissenschafts- und Hoch­schul­system eingeführt. Eine erhöhte Autonomie und der wachsende Wettbewerb zwischen den Hochschulen kennzeichnen diesen Wandel.[1] Die skizzierte Ent­wicklung geht einher mit der wachsenden Bedeutung unter­nehmer­ischen Denkens. Auch von öffentlichen Hochschulen wird nun erwartet, dass sie als „unter­nehmerisch funktionsfähige Einrichtungen auf einem (…) Markt agieren“[2].

Somit stehen öffentliche und private Hochschulen gleichermaßen vor der Heraus­forderung, Wettbewerbsvorteile im Hoch­schul­markt zu erkennen und aus­zu­bauen. Als ein Wettbewerbsvorteil ist dabei die verwendete Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) anzusehen. Innerhalb der IKT-Landschaft einer Hochschule sind diejenigen Systeme, die auch die studentischen Kunden dialog­orientiert integrieren, von besonderer Bedeutung. Denn erst durch die Inte­gration der Kunden können kostensenkende Effekte, z. B. durch Self-Service, aber auch eine Steigerung der wahrgenommenen Qualität, z. B. durch jederzeitige Ver­fügbarkeit von Inhalten, erreicht werden.

Die Bedeutung derartiger integrierter Campus-Management-Systeme haben auch die Akteure im Bereich Akkreditierung erkannt. Auch wenn bisher kein Kriterium die Existenz eines Campus-Management-Systems fordert, so werden bei der Begut­achtung von Hochschulen bzw. Studiengängen immer auch Faktoren geprüft, deren Er­füllung erst durch  Campus-Management-Systeme in effizienter Art möglich ist. So kann eine Evaluation der Lehre sicher durch paper-pencil-Befragungen erfolgen, häufig sind diese aber aufgrund sehr geringer Rücklaufquoten wenig aussagekräftig und ihre Auswertung zudem oftmals zeitintensiv und ineffizient. Eine Evaluation im Campus-Management-System hingegen kann, wie zu zeigen sein wird, zu einer hohen Teilnahmequote und einer schnellen, zielorientierten Auswertung führen. Welche Funktionen von  Campus-Management-Systemen akkreditierungsrelevant sind, wird im Folgenden erarbeit. Drei Thesen sollen dabei untersucht werden und argumentationsleitend sein[3]:

1.   Die Existenz eines Campus-Management-Systems wird vom Akkreditierungsrat als wesentliche Qualitätsanforderung definiert und damit zu einem expliziten „K.O.“-Kriterium bei Akkreditierungen.

2.   Mehr und mehr Daten werden web-basiert verarbeitet.

3.   Erst die Ganzheitlichkeit der Datenhaltung erschließt ein verbessertes Qualitätsmanagement.

Unterstellt wird, dass erst, wenn  die Daten zentral gehalten werden, es möglich ist, mit allen am Wertschöpfungsprozess beteiligten Lehrenden, Studierenden und Verwaltungsmitarbeitern in dezentraler Art an diesen Daten zu arbeiten. Heutzutage verfügbare Internet-Technologien er­möglichen dabei sowohl den sicheren Betrieb von Anwendungen als auch die sichere Daten­haltung im Web. Erst die Zentralisation der Daten im Web führt zu durch­weg konsistenten Informationen und auch zu der Möglichkeit, in übergreifenden Ab­fragen von Datenbeständen dem Management eine Art Business-Intelligence-System zu realisieren. Die anzustrebende Ganz­heit­lichkeit bedeutet dabei, dass Qualitäts­beauftragte online und analytisch-regel­basiert die Qualitätsprobleme signalisiert bekommen. Eine solche Qualitäts­transparenz wiederum mag für die System­akkreditierung ein aus­schlag­gebender Faktor sein und möglicherweise zukünftig explizit in Kriterienkataloge aufgenommen werden.

2     Campus-Management-System
(E-Campus)

2.1     Abgrenzung

Campus-Management-Systeme zeichnen sich durch eine ganzheitliche Abbildung spezifischer Hochschulprozesse aus. Da Ganzheitlichkeit die Integration des Kunden erfordert und diese effizient derzeit nur durch web-basierte Systeme möglich ist, wird „web-basiert“ ein erstes Definitionsmerkmal sein müssen. Lern-Management-Systeme (LMS) sind zwar web-basiert, ihnen fehlt es aber an spezifischer Funktionalität, denn sie unterstützen vorrangig nur den Prozess des Lernens. Beim darauf aufbauenden 5C-LMS gibt es schon Zusatzfunktionen, denn die 5C stehen für Content, Communication, Colla­bo­ration, Coordination und Community. Aber erst wenn der Funktionenumfang die typischen Prozesse einer Hochschule abbildet, kann von einem E-Campus im Sinne eines Campus-Management-Systems gesprochen werden. Folgende Definition soll deshalb verwendet werden:

Ein Campus-Management-System (E-Campus) zielt auf eine ganzheitliche, web-basierte Abbildung der bedeutsamen Systemelemente einer Hochschule und ihrer spezifisch funktionalen Beziehungen und ermöglicht eine partizipative Integration der Systemelemente.

Systemelemente sind z. B. Studierende, Alumni oder Lehrende, Verwaltung oder Management, aber auch Ressourcen. Beziehungen bestehen vielfältig z. B. durch Veranstaltungen in Räumen, die gem. Studienplan in einem Notenvergabe-Prozess enden. Spezifisch für Hochschulen wäre z. B. die Berechnung und Vergabe von ECTS-Grades. Ähnlich spezifisch sind Workload-Erhebungen mit gekoppelten Evaluationen, die erst durch die partizipative Integration des Studierenden ermöglicht werden.

2.2     Erwartungen der Nutzer

Im Folgenden werden die Erwartungen und Wünsche unterschiedlicher Nutzergruppen an ein integriertes Campus-Management-System beschrieben. Berück­sichtigt werden dabei Lehrende, Verwaltungsmitarbeiter sowie das Management (Dekane/Prodekane/Rektor/Kanzler) und die Studierenden.[4]

Studierende, die heute ein Studium beginnen, gehören zur „Generation Connected“, also einer Generation, die niemals nicht-konnektiert war, eine Welt ohne Web nicht kennt, im Privatleben die Vorteile des Web nutzt und es im Sinne des Web 2.0 als Mit­mach­medium und Partizipationsplattform auffasst. Die „Generation C“ versteht und formuliert sich selbstbewusst und insbesondere bei Studien­gebühren auch als Kunde mit Anspruch.

Einerseits soll ein Campus-Management-System deshalb die Struktur und Sicherheit im Studium verbessern. Hierzu gehören z. B. personalisierte Studien­pläne oder jederzeitige Zugriffsmöglichkeiten auf Materialien über das Web. Services, wie Ankündigungen über Vorlesungsverlegung via SMS, werden nach kurzer Zeit als selbstverständlich wahrgenommen. Andererseits sind auch Community-Elemente wie Freundeslisten, Privat-Felder auf Datenblättern oder die Existenz studentischer Diskussionsforen bedeutsam. Dabei sind das optische Design sowie die „Freude an der Bedienung“ (joy of use) ebenfalls zu beachten.

Lehrende hingegen können überwiegend als Web 1.0-Nutzer angesehen werden und erwarten von einem E-Campus insbesondere eine Arbeitserleichertung im Bereich der Content-Austeilung sowie Content-Einsammlung. Auch die sicheren Kommunikations­möglichkeiten über E-Mail sowie Terminplanungs-Sicherheit und Termin-Flexibilität werden als wichtig angeführt. Die Bedeutung der Existenz von E-Learning-Werkzeugen nimmt zu, da z. B. mit selbstentwickelten MultipleChoice-Tests oder Wikis ein wiederverwendbarer Content durch den Dozenten geschaffen werden kann, der der Vor- und Nachbereitung der Vorlesung durch die Studierenden und damit der Erreichung des geforderten Student Workloads dient.  

Aus Sicht der Verwaltungsmitarbeiter ist eine gute Performance des Systems im Hin­blick auf schnelles Antwortverhalten bedeutsam. Wenn Dokumente wie Termin­kalender oder Ressourcenbelegungen arbeitserleichternd personell-dezentral ge­pflegt werden können, dann wird dies gern angenommen, sofern Konsistenz und Rechts­sicherheit gewährleistet sind. Im Hinblick auf Studierende ist für die Verwaltung die verbindliche und zielgerichtete Kommunikation und konsequente Durchsetzbarkeit von Entscheidungen bedeutsam.[5]

Das Management zielt einerseits auf den effizienten Arbeitsablauf der o. a. System­elemente, andererseits hat es eigene Interessen am System. Im Sinne eines Management-Informations-Systems möchte es die Möglichkeit haben, schnell und einfach auf zielgerichtete Abfragen zuzugreifen, die zu verständlichen Berichten führen. Die Möglichkeit, interaktiv aus über­blicks­artigen Berichten in durchblicksartige Details zu verzweigen, wird hierbei besonders begrüßt.[6] Bedeutsam ist auch die entscheidungsunterstützende regelbasiert-automatische Signalisierung kritischer Zustände. Die Anforderungen ähneln somit denen, die die Industrie an ein Business-Intelligence-System hat. Aus Sicht einer Hochschule könnte man deshalb von einem Campus-Intelligence-System (CIS) sprechen.

2.3     Dimensionen der Ganzheitlichkeit

Ganzheitlichkeit ist eine idealtypische Zielrichtung und umfasst mindestens drei inte­grative Aspekte: die zeitliche, die organisatorische sowie die funktionale Dimension. Erst, wenn alle drei Dimensionen einen Schwellenwert der Inte­gra­tivität überschritten haben, soll der Begriff der Ganzheitlichkeit verwendet werden.

Zeitlich ganzheitlich meint die Berücksichtigung der life-cycles z. B. der Lehrenden und Studierenden. So ist Lehrenden in Abhängigkeit von deren Erfahrung und Wissen ein jeweils geeigneter Status zuzuweisen, der die Rechte und damit Möglichkeiten im E-Campus definiert. Bei Studierenden kann eine Beachtung des life-cycles noch intensiver ausgeprägt sein, da der Studierende vorab Interessent bzw. Bewerber war und nach Abschluss des Studiums in die Alumni-Gemeinschaft überführt wird. Die Integration der Alumni in das Campus-Management-System führt dazu, dass die Verwaltung auf einfache Art und Weise die Studierenden gleichzeitig mit den Alumni informativ versorgen kann und dass anderer­seits die Alumni dezentral die Studierenden z. B. über Jobangebote infor­mieren können. Erst durch diese inhaltlich-interessante Ausgestaltung eines integrierten Alumni-Portals wird es zur Nutzung durch die Alumni und z. B. der Bereit­schaft zur dezentralen Adress-Pflege kommen. Basierend darauf, kann die Hoch­schule die Alumni gezielt zu neuen Interessenten aufbauen oder aber eine Lauf­bahn­verfolgung nachweisen.[7]

Organisatorisch ganzheitlich bedeutet, dass alle Systemelemente, also Studierende, Alumni, Lehrende, Verwaltung oder Management, weitestgehend auf demselben System arbeiten. Differenziert betrachtet arbeiten alle auf derselben Datenschicht und erst die Anwendungsschicht des Campus-Management-Systems weist den unterschiedlichen Nutzergruppen die unter­schiedlichen Sichten zu. Die am Bildschirm sichtbare Präsentationsschicht des  Campus-Management-Systems kann und muss also sehr differenziert sein und liefert den Gruppen stark unterschiedliche Funktionen und Oberflächen. Lehrende, Studierende und Verwaltung sollten demnach z. B. auf dieselbe Noten-Datenbank zugreifen, aber natürlich sind jeder Nutzergruppe nur individuelle Sichten und Rechte auf die Noten zu erlauben: Während der Notenbeauftrage der Verwaltung die Noten eintragen, dokumentiert ändern und Prüfungen planen kann, ist den Lehrenden nur ggf. die dezentrale einmalige Eingabe zu ermöglichen und den Studierenden hingegen der Ausdruck einer eigenen Noten­be­scheinigung. Eine Durchschneidung der organisationalen Ganzheitlichkeit führt regelmäßig zu Insel­lösungen, der daraus resultierenden Erfordernis von Schnittstellen oder aber zu ineffizienten Mehrfachdokumenten und Inkonsistenzen.

Funktional ganzheitlich soll bedeuten, dass die Anzahl der Schnittstellen auch da­durch minimiert wird, dass möglichst viele Prozesse und Teilfunktionen einer Hoch­schule originär vom Campus-Management-System erfüllt werden. So sind ideal­typisch z. B. die Evaluationssysteme, die E-Learning-Funktionen oder die Bibliothek nicht nur über Schnittstellen an das  Campus-Management-System an­ge­schlossen, sondern integriert und vom System komplett abgebildet. Diese Konvergenz der Funktionen führt dann zur Möglichkeit übergreifender Regeln und Ab­fragen sowie  potentiell vereinfachter Prozesse.

 

Am Beispiel[8] eines integrierten Evaluationssystems wird dies schnell deutlich: Da das Campus-Management-System die Lehrveranstaltungen, Lehrenden und Studierenden bereits kennt, kann die Evaluation automatisiert am Ende eines Unterrichts­zeitraumes freigeschaltet werden. Studierende müssen keine Evaluations­plattform besuchen, sondern können direkt auf der Startseite des E-Campus authentifiziert und einmalig einen Bewertungsbogen pro Dozent/Thema aus­füllen, der anonymisiert und aggregiert in die Datenschicht aufgenommen wird. Aufgrund der organisationalen Ganzheitlichkeit kann nach Beendigung des all­gemeinen Evaluationszeitraumes jeder Lehrende direkt seine Ergebnisse ab­rufen. Auch Evaluations­be­auftragte können sofort Zufriedenheits-Berichte ab­rufen, in Details verzweigen oder Zufriedenheitsvergleichs-Würfel online drehen und erforschen. Auch Zusammen­hänge zwischen z. B. Zufriedenheit und dem zeit­lichen life-cycle des Lehrenden, der Studiengruppen-Anwesenheit, erfragtem -Workload oder berechnetem -Notenschnitt sind aufgrund der funktionalen Ganzheitlichkeit schnell ermittelbar. Das Evaluationssystem zeigt beispiel­haft also bereits die Vorteile eines ganzheitlichen E-Campus, deren Be­deutung für ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) und somit für die Akkreditierung. Die Frage nach der Bedeutsamkeit und Vorteilhaftigkeit von Campus-Management-Systemen in unterschiedlichen Verfahren der Akkreditierung soll im Folgenden vertieft werden.

3     Deutsches Akkreditierungssystem

3.1     Akteure und Verfahrensgrundlagen

Im Zuge des europäischen Bolognaprozesses und der damit verbundenen Umstellung der Hochschulsysteme der beteiligten Länder auf ein zweistufiges Studiensystem haben sich seit Ende der 1990er Jahre Akkreditierungen als Verfahren der externen Qualitätssicherung im europäischen Hochschulraum durchgesetzt .[9],[10]

Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des in Deutschland dezentral organisierten Akkreditierungswesens[11] trägt der Akkreditierungsrat als zentrales Organ der Stiftung zur Akkreditierung von Studien­gängen in Deutschland. Die Mitglieder des Akkreditierungsrates werden durch die Kultusministerkonferenz und die Hochschulrektorenkonferenz bestellt.

Abb 1:  Das deutsche Akkreditierungssystem

Der Akkreditierungsrat legt Verfahrensregeln und Kriterien für die Akkreditierung von Agenturen, Studiengängen und hochschulischen Qualitäts­sicherungs­systemen fest. Er zertifiziert Akkreditierungsagenturen für die Durchführung von Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen und Qualitäts­sicherungs­system­en von Hochschulen.

Die Akkreditierungsagenturen wenden in den von ihnen durchgeführten Verfahren die vom Akkreditierungsrat erlassenen Beschlüsse und Kriterien sowie die ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der Kultusministerkonferenz (KMK)[12] an.

Das Akkreditierungssystem ist stakeholderorientiert konzipiert.[13] Akkreditierungsverfahren werden dementsprechend nach dem Prinzip des Peer-review durchgeführt.[14] Prinzipiell werden Akkreditierungen nur für einen be­fristeten Zeitraum aus­gesprochen. Nach Ablauf der Akkreditierung müssen sich Studien­pro­gramme und Qualitätsmanagementsysteme von Hochschulen einem erneuten Verfahren, der so genannten Re-Akkreditierung unterziehen.

3.2     Programm- und Systemakkreditierung

Wie bereits teilweise skizziert, sind grundsätzlich drei Formen der Akkreditierung im Hochschulbereich zu unterscheiden: Institutionelle Akkreditierung[15], Programmakkreditierung[16] und System­­akkreditierung sowie entsprechende Re-Akkreditierungen.

Im Zuge der Ausgestaltung des Akkreditierungssystems wurde in Deutschland zunächst das Verfahren der Programmakkreditierung eingeführt. Gegenstand der Programm­akkreditierung sind Studiengänge. Im Rahmen einer Programm­akkreditierung begutachtet eine unabhängige Gutachtergruppe einen Studien­gang hinsichtlich der vom Akkreditierungsrat festgelegten Kriterien.[17] Im Mittel­punkt der Begutachtung stehen dabei die fachliche Konzeption des zu prüfenden Studien­gangs und die Gewährleistung der Durchführung des Studiengangs.

Infolge der Kritik am Verfahren der Programmakkreditierung, die u. a. auf Aspekte wie den finanziellen, personellen und zeitlichen Aufwand, die Kosten-Nutzen-Relation der Verfahren, die umstrittene Qualität der Bewertungen und Ent­scheidungen der Gutachter zielt[18], entwickelte der Akkreditierungsrat das Verfahren der Systemakkreditierung, das die Begutachtung von hoch­schul­internen Systemen der Qualitätssicherung zum Gegenstand hat. Es überprüft die „für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse (…) darauf (…), ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und die hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten“[19]. Eine positive Systemakkreditierung führt dazu, dass alle von der Hochschule angeboten Studiengänge, die das Qualitäts­sicherungssystem durchlaufen haben, akkreditiert sind. Da die System­akkreditierung ein neues Verfahren der Akkreditierung darstellt, liegen zum aktuellen Zeitpunkt in 2009 noch keine belastbaren Erfahrungen vor.

4     Akkreditierung und Campus Management

Im Folgenden soll untersucht werden, ob und wenn ja in welcher Weise ganzheitliche Campus-Management-Systeme einen Akkreditierungsvorteil dar­stellen können. Dem Vergleich zugrunde gelegt werden dabei die Kriterien des Akkreditierungsrates.

4.1     Relevante Prüfkriterien in Verfahren der Programmakkreditierung

4.1.1     Erst-Akkreditierung von Studiengängen

Verfahren der Programmakkreditierung sehen insbesondere die Überprüfung des Konzepts eines konkreten Studienprogramms vor. Dabei wird von den Gutachtern auch geprüft, ob die Durchführung des Studiengangs gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang formuliert der Akkreditierungsrat folgendes Kriterium: „Die Durchführung des Studiengangs ist sowohl hinsichtlich der qualitativen als auch quantitativen personellen, sächlichen und räumlichen Ausstattung gesichert (…)“[20].

Campus-Management-Systeme werden in Verfahren der Erst-Akkreditierung somit zunächst nur im Hinblick auf die der Hochschule zur Verfügung stehende Ausstattung als relevant erachtet und bisher regelmäßig von den Gutachter­kommissionen nur ergänzend beachtet. Gleichwohl kann der aktive Nachweis einer campus-gestützten effizienten Kommunikation, des zielorientierten Content-Managements, des Ressourcen-Managements sowie ggf. der Bibliotheks­an­bindung als vorteilhaft in das Akkreditierungsverfahren ein­ge­bracht werden, da dadurch auch die Gewährleistung der Durchführbarkeit des Studiengangs untermauert wird.[21]

Zwar wird in Erst-Akkreditierungen auch gefordert, dass die Hochschule über ein „umfassende[s] Konzept der Qualitätssicherung“[22] verfügt und „Verfahren des hochschulinternen Qualitätsmanagements“[23] anwendet bzw. anzuwenden plant. Die Erklärung der Hochschule, Verfahren des Qualitätsmanagements vorzusehen und einzusetzen, hat daher eher den Status einer Absichtserklärung. Gleichwohl kann auch hier der Nachweis eines Campus-Management-Systems mit den entsprechenden für ein Qualitätsmanagement relevanten Modulen zu einer Verbesserung der Glaubwürdigkeit der Absichtserklärung führen.

4.1.2     Re-Akkreditierung von Studiengängen

In Verfahren der Re-Akkreditierung werden, anders als in Verfahren der Erst-Akkreditierung, auch Ergebnisse aus Evaluationen, statistische Kennzahlen und ihre Nutzung durch die Hochschule überprüft. Der Akkreditierungsrat formuliert hierzu folgendes Kriterium: „Abgesehen von der erstmaligen Akkreditierung berücksichtigt die Hochschule bei der Weiterentwicklung des Studienganges auch Evaluationsergebnisse, Untersuchungen zur studentischen Arbeitsbelastung, zum Studienerfolg und Absolventenverbleib“[24].

Zugespitzt kann formuliert werden, dass in der Re-Akkreditierung die Absichtserklärungen der Hochschule aus der Erstakkreditierung auf Erfüllung geprüft werden und es nicht ausreicht, z. B. ein Evaluationssystem installiert zu haben. Vielmehr ist auch die Effizienz des Systems nachzuweisen, z. B. durch entsprechende Rücklaufquoten. Insofern sind hier Campus-Management-Systeme bedeutsam, die z. B. neben der Evaluation auch gezielte Workload-Befragungen mit belastbaren Ergebnissen erzielen. Auch z. B. die geforderte Laufbahn­verfolgung impliziert ein integriertes Alumni-Modul, das zu aussagekräftigen Ergebnissen führen kann.[25]

Dennoch erlangt auch in Verfahren der Re-Akkreditierung die Qualitätssicherung keine systemische Bedeutung im Sinne eines umfassenden Steuerungs­systems, sondern wird lediglich als Maßnahmenbündel relevant.

4.2     Relevante Prüfkriterien in Verfahren der Systemakkreditierung

Grundlegend anders wird in Zukunft – so unsere These – der Einsatz von  Campus-Management-Systemen in Verfahren der Systemakkreditierung beurteilt werden, da die Systemakkreditierung das interne Qualitätssicherungssystem und damit sämtliche für Studium und Lehre relevanten Prozesse und Strukturen einer Hochschule zum Gegenstand hat. Die Hochschule muss dabei nachweisen, dass sie im Bereich Studium und Lehre über ein formalisiertes Steuerungssystem verfügt und dieses kontinuierlich nutzt.

Hierzu legt der Akkreditierungsrat u. a. folgende Kriterien fest:

§      Die Hochschule „besitzt und nutzt kontinuierlich Verfahren zur Überprüfung der Qualifikationsziele ihrer Studiengänge“[26].

§      „Die Hochschule verfügt und nutzt im Bereich Studium und Lehre kontinuierlich ein Steuerungssystem“[27]. Das System gewährleistet „die Beteiligung bei der Entwicklung und Reform der Studiengänge von Lehrenden und Studierenden, von Absolventinnen und Absolventen und externen Expertinnen und Experten sowie von Vertreterinnen und Vertretern der Berufspraxis“[28].

§      „Die Hochschule besitzt in ein Gesamtkonzept eingebettete Verfahren der Qualitätssicherung in Studium und Lehre, die den Anforderungen der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education[29] genügen. Das interne Qualitätssicherungssystem (…) ist geeignet, (…) die Sicherung und kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre zu gewährleisten“[30]. Vorgesehen sind u. a. die Evaluation der Studiengänge unter Berücksichtigung von Aspekten wie Studien- und Prüfungsorganisation sowie die Beurteilung der Qualität von Lehr­veranstaltungen durch die Studierenden der Hochschule.

Externe und nicht-integrierte Qualitätsmanagementsysteme werden es, wenn sie als Insellösung kon­zipiert sind, schwer haben, den Anspruch der zeitlichen Kontinuität bei gleichzeitig ganzheitlicher Einbettung und insbesondere der Integration der Anspruchsgruppen nachzuweisen. Die implizite Bedeutsamkeit von Campus-Management-Systemen wird daher in Verfahren der Systemakkreditierung im Vergleich zu Verfahren der Erst- und Re-Akkeditierung von Studienprogrammen als deutlich am höchsten angesehen. Aus Managementsicht[31] wird der E-Campus zum Business-Intelligence-System, das unterstützende Qualitäts-Transparenz erzeugt und neben der Steuerungsfunktion auch automatisierte Feedback-Regel­ungs­funktionen beinhalten kann. Es ist deshalb nicht unwahrscheinlich, dass die Existenz und Nutzung integrierter Qualitätsmanagementsysteme in den Akkreditierungskatalogen als Kriterium zukünftig expliziert wird.[32]

5     Fazit

Die idealtypisch beschriebene Ganzheitlichkeit eines Campus-Management-Systems ist bisher in Deutschland ebenso wenig wie die Systemakkreditierung umgesetzt. Gleichwohl konnte deutlich gemacht werden, in welche Richtung sich Systeme und Akkreditierungsverfahren entwickeln können und wahrscheinlich werden.

Die empirische These „Mehr und mehr Daten werden web-basiert verarbeitet“ soll als induktiv verifiziert angenommen werden, da zum einen die Anzahl der Anbieter für „Application Service Providing“ bzw. „Software as a Service“ im Business- und inzwischen auch im Privat-Bereich kontinuierlich steigt und zum anderen, weil auch im spezifischen Markt der z. B. Hochschul-Informations-Systeme marktführende Anbieter die vormals nicht-webfähigen Systeme derzeit mit großen Anstrengungen auf Webfähigkeit umstellen.

Die eher informationstechnische These „Erst die Ganzheitlichkeit der Datenhaltung erschließt ein verbessertes Qualitätsmanagement“ wird ebenfalls als verifiziert angenommen. Die Ausführungen in Kapitel 2.3, die die Dimensionen der Ganzheitlichkeit aufgezeigt haben, konnten deutlich machen, dass Ganz­heit­lichkeit aus Anwendersicht keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung des Qualitäts­managements erzeugt, unter anderem aufgrund der Möglichkeit übergreifender Abfragen, Berichte und resultierender Signale. Die eher nicht-technische Forderung des „eingebetteten Steuerungs­systems“ im Kriterienkatalog für die Systemakkreditierung lässt darauf schließen, dass auch der Akkreditierungsrat von einem positiven Zusammenhang von Ganzheitlichkeit und den Ergebnissen von Qualitätsmanagementverfahren ausgeht.

Die These „Die Existenz eines Campus-Management-Systems wird [...] zu einem expliziten ‚K.O.’-Kriterium bei Akkreditierungen“ kann hingegen so nicht verifiziert werden. Wenngleich für Verfahren der Systemakkreditierung vorausgesetzt wird, dass die Antrag stellende Hochschule ein Steuerungssystem für Studium und Lehre installiert hat und über ein internes Qualitäts­management­system verfügt, existieren bisher keine Vorgaben zur (technischen) Ausgestaltung dieses Systems. Dennoch nehmen wir an, dass die Bedeutsamkeit und Vorteilhaftigkeit von Campus-Management-Systemen, zumindest in Verfahren der Systemakkreditierung, als hoch einzustufen ist. Im Vergleich der Verfahren ist die Vorteilhaftigkeit gemäß nachfolgender Abbildung zu differenzieren.

Abb. 2: Bedeutung von Campus-Management-Systemen in unterschiedlichen Akkreditierungsverfahren

 

Für Programmakkreditierungen ist die Existenz eines E-Campus eher von geringer bis mittlerer Bedeutung und keinesfalls ein „K.O.“-Kriterium. Für Re-Akkreditierungen sind die generierbaren Outputs, z. B. Evaluationsberichte, hingegen zwar sehr bedeutsam – geprüft werden in entsprechenden Verfahren der Re-Akkreditierung aber nicht die Systeme und Prozesse, sondern nur die Ergebnisse. Und diese können teilweise auch durch ineffiziente nicht-integrierte Systeme erzeugt worden sein.

Bei Systemakkreditierungen wird hingegen das Steuerungs- und Qualitätsmanagementsystem der Hochschule als solches geprüft. Ein derartiges System kann, es muss aber nicht durch einen ganzheitlichen E-Campus dargestellt werden. Dennoch ist anzunehmen, dass Hochschulen mit ganzheitlichen Systemen deutlich bessere Chancen haben, eine Systemakkreditierung erfolgreich zu durchlaufen, da die hierfür erforderlichen Strukturen und Prozesse effizient und effektiv nur mit  zeitlicher, organisationaler und funktionaler Integrativität eines E-Campus gewährleistet werden können.  

Abzuwarten bleibt, wann und in welcher Form sich die Systemakkreditierung durchsetzen wird. Aber unabhängig davon, wie sich dieses Verfahren in der Zukunft weiter entwickelt, ist die Investitionen in Ganzheitlichkeit der Informations- und Kommunikationstechnologie eine Investition in die Wettbewerbs­fähigkeit der Hochschule.


Literaturverzeichnis

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§       ZEvA (2008): Kriterien für die Systemakkreditierung: Darstellung des Beschlusses des Akkreditierungsrats

und Interpretation durch die ZEvA, Stand: 17.03.2008. In: URL: http://www.zeva.org/akkred/System_DL/Anlage_Kriterien_Systemakkreditierung%20ZEvA.pdf [Stand: 28.6.2009]

 

Zu den Autoren:

Dr. Stefan Bieletzke, geb. 1965, ist Diplom-Kaufmann mit den Schwerpunkten Marketing und Wirtschaftsinformatik. Er hat 1999 in Münster promoviert und war Web-Consultant und Referent u. a. in Kanada, USA und Russland. Nach einer Tätigkeit als Geschäftsführer bei einem Potsdamer New-Economy-Unternehmen hat er 2001 die Trainings-Online Gesellschaft für E-Portale gegründet. Er berät Bildungs­institutionen in Bezug auf E-Learning sowie IT-gestütztes, bologna-kon­formes Bildungs-Management und hat institutionelle sowie Pro­gramm­akkreditierungen beratend begleitet. Seit 2003 ist er Professor für E-Business mit dem Schwerpunkt Community-Management in Bielefeld.

 

Anna Sophie Beise, geb. 1979, studierte Soziologie mit den Schwerpunkten Orga­nisations­theorie, Personal und Psychologie an der Universität Bielefeld. Seit 2006 verantwortet sie an einer staatlich anerkannten, privaten Hochschule den Prozess der Entwicklung und Akkreditierung neuer Studienprogramme und die Teilnahme der Hochschule an Rankings. Darüber hinaus begleitete sie die insti­tutionelle Akkreditierung der Hochschule durch den Wissenschaftsrat.

 

 



[1] vgl. z.B. Schimank 2005.

[2] Maasen/Weingart 2006: S. 20.

[3] Dieser Beitrag stammt aus einem Vortrag anlässlich des Symposiums „Digitalisierung der Hochschule 2009“ und stellt den theoretischen Teil des Vortrags dar. Im praktischen Teil wurde zusätzlich der E-Campus TraiNex beispielhaft demonstriert. Die Folien des Vortrages sind abrufbar unter der Adresse http://webb24.de/1/x3035

[4] Die Darstellung basiert auf einer nicht-repräsentativen und ungestützten Befragung, die im Mai 2009 in Bielefeld durchgeführt wurde.

[5] So kann z. B. über E-Mail nur kommuniziert werden, wenn der Eingang der E-Mail in den Einzugsbereich des E-Mail-Empfängers als gewährleistet angenommen werden kann und auch nachprüfbar ist, weshalb übliche SMTP-E-Mail-Systeme sich schnell als rechtsproblematisch erweisen.

[6] Beispielhaft genannt werden können Monats-Raumauslastungs-Charts, bei denen farblich die überlasteten Räume angezeigt werden und interaktiv in Problem-Details des Raumes „gezoomt“ werden kann.

[7] Der life-cycle-Abschnitt „Studium“ des Studierenden kann noch weiter unterteilt werden. So ist im E-Campus TraiNex ein automatisiertes Rollenkonzept enthalten, welches vom Neu-Immatrikulierten über den Normal-Studierenden hin zum Profi-Nutzer geht. Die Aktivität jedes einzelnen Studierenden wird dabei gemessen und die funktionale Komplexität des Systems steigt automatisch erst mit der Erfahrung des Studierenden, wobei einige Funktionen einen anreizenden Effekt auf aktives Verhalten haben. Vgl. zum Anreiz-Beitrags-Rollenkonzept im TraiNex: Bieletzke 2005.

[8] Dieses Beispiel entstammt dem integrierten Evaluationssystem des E-Campus TraiNex und wird demonstriert unter: http://www.webb24.de/flash/eval.html

[9] Vgl. für einen Überblick zur Organisation von Qualitätssicherung im Zuge des Bolognaprozesses Serrano-Velarde 2008.

[10] Die gesetzliche Grundlage bildet das nordrhein-westfälische Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland". Vgl. Landtag Nordrhein-Westfalen 2005.

[11] Vgl. zur unterschiedlichen Ausgestaltung von Akkreditierungssystemen im europäischen Hochschulraum Westerhejden 2007: S. 110 ff.

[12] Vgl. Kultusministerkonferenz 2003.

[13] Vgl. zur Organisation von Akkreditierung als Beteiligungsprozess Keller 2007.

[14] Im Sinne eines erweiterten Peer-review-Begriffes, der nicht nur die Wissenschaftler aus dem Fachgebiet des zu begutachtenden Gegenstandes als Peers definiert, sondern darüber hinaus z.B. im Fall der Akkreditierung Studierende und Vertreter der Berufspraxis. Vgl. hierzu auch Hopbach 2007. Dem Akkreditierungsrat gehören neben Hochschulvertretern, Vertretern der Berufspraxis und Studierendenvertretern auch Ländervertreter, internationale Vertretern und Vertreter der Agenturen an. Für die Bestellung von Gutachterteams für Verfahren der Systemakkreditierung gelten mit Hinblick auf den Akkreditierungsgegenstand etwas andere Vorgaben: neben Studierendenvertretern und Vertretern der Berufspraxis werden Mitglieder „mit Erfahrung auf dem Gebiet der Hochschulsteuerung und der hochschulinternen Qualitätssicherung“ (vgl. Akkreditierungsrat 2007a) berufen.

[15] Diese ist als Sonderfall anzusehen, der hier nicht näher behandelt werden soll. Der institutionellen Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat müssen sich Hochschulen in privater Trägerschaft unterziehen. Vgl. hierzu weiterführend Wissenschaftsrat 2006.

[16] Programmakkreditierungen können als Akkreditierung einzelner Studienprogramme oder als so genannte Bündel- oder Clusterakkreditierungen durchgeführt werden. Bei der Bündel- oder Clusterakkreditierung werden inhaltlich verwandte Studiengänge einer gemeinsamen Begutachtung unterzogen. Das Verfahren wurde mit dem Ziel einer Entlastung des Akkreditierungssystems eingeführt. Da diese jedoch nicht in dem gewünschten Maße eintrat, beauftragte die Kultusministerkonferenz den Akkreditierungsrat damit, Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems zu erarbeiten. Die Entwicklung der Systemakkreditierung war Folge dieses Prozesses.

[17] Vgl. Akkreditierungsrat 2006.

[18] Vgl. zur Kritik an Akkreditierungsverfahren exemplarisch Winter 2008, Lege 2005.

[19] Vgl. Akkreditierungsrat  2007c: S. 1.

[20] Vgl. Akkreditierungsrat 2006: S. 3.

[21] Integriertes bzw. schnittstellenorientiertes E-Learning spielt nur bei Fernstudiengängen bzw. Teilzeit-Studiengängen mit hohem Fernlehre-Anteil eine Rolle. Dort sind z. B. die virtuellen Räume eines dann in den E-Campus möglichst integrierten Learning Management Systems als räumliche Ausstattung sehr bedeutsam. Da hier vereinfacht aber nur Präsenz-Studien­gänge unterstellt werden, bleibt dies unberücksichtigt.

[22] Vgl. Akkreditierungsrat 2006: S. 1.

[23] Vgl. Akkreditierungsrat 2006: S. 4.

[24] Vgl. Akkreditierungsrat 2006: S. 2 f. 

[25] Diese Module finden sich so z. B. im E-Campus TraiNex. Vgl. http://www.trainex24.de

[26] Akkreditierungsrat  2007b: S. 3.

[27] Akkreditierungsrat  2007b: S. 3.

[28] Akkreditierungsrat  2007b: S. 3 f.

[29] Vgl. ENQA 2009.

[30] Akkreditierungsrat  2007b: S. 4.

[31] Vgl. Kapitel 2.2.

[32] Derzeit enthalten bspw. die Kriterienkataloge der FIBAA oder der ZEvA keine explizite Forderung. Vgl. FIBAA 2008, ZEvA 2008.

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